Strafverteidigung & Verkehrsrecht
Anwaltliche Dienste auf Augenhöhe
So verhalten Sie sich richtig
- ⚖️ Schutz durch Schweigerecht
Sie müssen sich nicht selbst belasten. Von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen, darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden – es ist Ihr wichtigstes Verteidigungsmittel. - 📄 Waffengleichheit durch Akteneinsicht
Als Verteidiger erhalten wir vollständigen Einblick in die Ermittlungsakte. Nur so erfahren wir, welche Beweise tatsächlich vorliegen und wo die Vorwürfe angreifbar sind. - 🛡️ Strategie statt Reaktion
Voreilige Aussagen bei der Polizei lassen sich selten korrigieren. Wir übernehmen ab sofort die Korrespondenz mit den Behörden und entwickeln eine fundierte Verteidigungsstrategie.

Unsere Dienste im Detail
Juristische Expertise und persönliche Betreuung
Strafverteidigung
Ein Strafverfahren ist eine Ausnahmesituation. Egal ob Vorladung, Hausdurchsuchung, Strafbefehl oder Anklageschrift: Wer ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät, spürt sofort den enormen Druck des Staatsapparats. In dieser Lage ist Hoffnung kein Plan. Was Sie jetzt brauchen, ist ein Verteidiger, der die Mechanismen von Polizei und Staatsanwaltschaft kennt, der Ruhe in das Chaos bringt und der Ihre Rechte konsequent durchsetzt – vom ersten Verdacht bis zur Einstellung oder zum Freispruch.
Der erste Fehler ist oft der teuerste: Reden.
Der menschliche Impuls ist verständlich: Man will den Vorwurf „schnell aufklären“, man will sich erklären, man will kooperieren. Aus anwaltlicher Sicht ist das fast immer ein fataler Fehler. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte wissen Sie nicht, was man Ihnen vorwirft und welche Beweise tatsächlich vorliegen. Jedes Wort bei der Polizei wird protokolliert und kann Ihnen Monate später vor Gericht im Weg stehen.
Deshalb gilt die eiserne Regel: Keine Aussage ohne Akteneinsicht. Wir übernehmen ab Mandatierung die komplette Kommunikation mit den Behörden. Wir sagen Termine ab, beantragen Akteneinsicht und sorgen dafür, dass Sie nicht ins offene Messer laufen.
Unser Ansatz: Aktive Verteidigung.
Wir warten nicht ab, was passiert. Strafverteidigung bedeutet für uns, das Verfahren so früh wie möglich zu steuern. In vielen Fällen lässt sich durch eine fundierte Schutzschrift eine Anklage verhindern und das Verfahren mangels Tatverdacht oder wegen Geringfügigkeit einstellen (§ 170 Abs. 2 oder § 153a StPO).
Sollte es zur Hauptverhandlung kommen, kämpfen wir im Gerichtssaal mit allen prozessualen Mitteln: Beweisanträge, Befragung von Belastungszeugen, Verwertungsverbote. Wir sind keine „Akten-Durchwinker“, sondern stehen kompromisslos an Ihrer Seite.
Schwerpunkte der Verteidigung:
• Allgemeines Strafrecht: Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Nötigung.
• Betäubungsmittelstrafrecht (BTM): Vorwürfe rund um Besitz, Handel, Einfuhr (BtMG). Hier geht es oft auch um den Führerschein und die Eintragung ins Führungszeugnis.
• Vermögensdelikte: Betrug, Untreue, Unterschlagung.
• Jugendstrafrecht: Wenn die berufliche Zukunft auf dem Spiel steht, liegt der Fokus auf Erziehungsgedanken und Vermeidung von Dauerfolgen.
• Kapitalstrafrecht & Haft: Bei U-Haft, Haftbeschwerde und Haftprüfung.
Hilfe im Notfall:
Bei Festnahme oder Durchsuchung erreichen Sie uns über unsere Rufnummer. In diesem Moment zählt nur eins: Schweigen Sie zur Sache und verlangen Sie Ihren Anwalt. Wir kommen zu Ihnen oder zur Wache.
Verkehrsrecht & Ordnungswidrigkeiten
Ein roter Blitz, ein Unfall im Berufsverkehr oder eine allgemeine Verkehrskontrolle: Schnell wird aus einer alltäglichen Fahrt ein rechtliches Problem, das teuer werden kann. Bußgelder sind ärgerlich, aber Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot bedrohen oft die berufliche Existenz. Im Verkehrsrecht geht es deshalb fast immer um mehr als nur um „Recht haben“ – es geht um Ihre Mobilität.
Bußgeld und Blitzer: Nicht einfach akzeptieren.
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Messgeräte sind nicht geeicht, Beamte nicht geschult, Beschilderungen unklar oder die Akte ist unvollständig. Dennoch zahlen die meisten Betroffenen sofort. Das muss nicht sein.
Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid technisch und juristisch. Lohnt sich ein Einspruch? Können wir das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln, damit Sie weiter zur Arbeit fahren können? Können wir Punkte vermeiden? Gerade bei Vorwürfen wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Abstandsmessung lohnt sich der genaue Blick in die Ermittlungsakte oft.
Verkehrsstrafrecht: Wenn es ernst wird.
Sobald Begriffe wie „Fahrerflucht“ (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), „Nötigung im Straßenverkehr“, „Trunkenheit“ oder „Gefährdung“ im Raum stehen, sind wir nicht mehr im Ordnungswidrigkeitenrecht. Das sind Straftaten (§ 142 StGB, § 315c StGB).
Hier drohen nicht nur Geldstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis (Sperrfrist), sondern auch Vorstrafen. In diesen Fällen verteidigen wir Sie mit der gleichen Härte wie im allgemeinen Strafrecht: Akteneinsicht, Schweigerecht wahren, Einstellung erwirken.
Unfallregulierung: Waffengleichheit herstellen.
Nach einem Unfall versucht die gegnerische Versicherung oft, die Ansprüche zu kürzen: Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Schmerzensgeld. Lassen Sie sich nicht auf das “schnelle Abwicklungsangebot” der Versicherung ein.
Wir übernehmen die komplette Schadensregulierung für Sie. Wir korrespondieren mit Versicherungen, Gutachtern und Werkstätten und setzen durch, was Ihnen wirklich zusteht. Wichtig zu wissen: Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, muss die gegnerische Versicherung in der Regel auch Ihre Anwaltskosten übernehmen.
Unsere Leistungen im Überblick:
• Bußgeldverfahren: Einspruch gegen Blitzer, Laser, Handy am Steuer.
• Führerschein: Abwendung von Fahrverboten, MPU-Beratung, Fahrerlaubnisrecht.
• Verkehrsstrafrecht: Verteidigung bei Unfallflucht, Alkohol/Drogen, Körperverletzung.
• Unfallabwicklung: Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld (Zivilrecht).
“Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat”

Friedrich Dürrenmatt
1921 – 1990

